Im unmittelbaren Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung sieht die TROL einen Mindestabstand zu brennbaren Bauteilen (z.B. Türstock, Möbel) von 80 cm vor. Der Abstand kann bis auf 40 cm reduziert werden, wenn der brennbare Gegenstand durch einen belüfteten Strahlungsschutz geschützt wird.
Die Angaben beziehen sich auf Objekte die im direkten Strahlungsbereich, also häufig frontal vor der Feuerraumöffnung, stehen. Je weiter ein Bauteil seitlich von einer Strahlungsquelle platziert ist umso geringer fällt die Strahlungsbelastung aus. Physikalisch wird dieser Zusammenhang in der Praxis durch das fotometrische Strahlungsgesetzt bis zu einem Winkelbereich von 75° beschrieben.
Auf Basis von Prüfstandversuchen und Berechnungen kann aus den nachstehenden Auslegungsdiagrammen bzw. der Tabelle der seitliche Mindestabstand für Brunner Heizeinsätze entnommen werden. Ein brennbares Bau-teil, das sich zum Beispiel seitlich unter 45° im Strahlungs-bereich befindet, muss nicht 80 cm sondern nur 57 cm Mindestabstand einhalten.
Strahlungsbereich für flache Feuerraumöffnungen
Allgemeines Auslegungsdiagramm zur Ermittlung des Mindestabstandes für den Strahlungsbereich der
Feuerraumöffnung für flache Formate. Außerhalb der frontalen Abstrahlungseben kann je nach Winkel
der Abstand nach Auslegungsdiagramm bzw. Tabelle auf den jeweiligen Prozentwert reduziert werden.
Strahlungsbereich für Feuerraumöffnungen im Eck-Format
Allgemeines Auslegungsdiagramm zur Ermittlung des Mindestabstandes für den Strahlungsbereich
der Feuerraumöffnung für Eck-Formate.
Strahlungsbereich für Feuerraumöffnungen im Panorama-Format
Allgemeines Auslegungsdiagramm zur Ermittlung des Mindestabstandes für den Strahlungsbereich
der Feuerraumöffnung für Panorama-Formate.
Tabelle „Strahlungsbereich Feuerraumöffnung“
In nachfolgender Tabelle sind die winkelabhängigen Abstandswerte für die Angabe des frontalen
Abstandswerts von 80 cm, 100 cm und 140 cm explizit aufgeführt:
Tabelle: winkelabhängige Mindestabstände für den Strahlungsbereich von Feuerstätten. Die absoluten Angaben beziehen sich auf die häufig veranschlagten, frontalen Abstandswerte von 80 cm (Holzfeuer hinter Sichtscheibe), 100 cm (Brunner Gaskamine) und 140 cm (Brunner Urfeuer, offene Kamine).